Mit der Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet (sog. Ransomware) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im hier entschiedenen Fall wurden die jeweils mit der Schadsoftware infizierten Computernutzer durch die Sperrung ihrer Rechner und durch die unwahre Behauptung, illegale Downloads vorgenommen zu haben oder auf den Rechnern
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